Steuerverfahren
Jährliche Steuererklärung für Nichtansässige (210)
Als neuer Immobilienbesitzer in Spanien sind Sie verpflichtet, eine jährliche Steuererklärung für Nichtansässige (Formular 210) einzureichen. Dieser Service umfasst die Steuerberechnung, die Erstellung der Erklärung sowie deren Einreichung bei den spanischen Steuerbehörden.
Ferienwohnungssteuer
Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, sind Sie verpflichtet, in Spanien eine Steuererklärung für Mieteinnahmen einzureichen. Dieser Service umfasst die Berechnung, Erstellung und Einreichung der entsprechenden Steuererklärung bei den spanischen Steuerbehörden.
IGIC (Ferienvermietung)
IGIC-Service (Mehrwertsteuer) für Ferienvermietungen, einschließlich Registrierung, Steuererklärungen und Einhaltung der steuerrechtlichen Vorschriften der Kanarischen Inseln.
Modell 400 (IGIC-Registrierung)
Usługa „Model 400” (urząd ds. rejestracji podatkowej) dla osób fizycznych i przedsiębiorstw prowadzących działalność podlegającą opodatkowaniu na Wyspach Kanaryjskich, obejmująca rejestrację i składanie dokumentów w urzędach podatkowych na Wyspach Kanaryjskich.
Kapitalertragsteuer
Dienstleistungen im Bereich der Kapitalertragsteuer, einschließlich der Berechnung und der vollständigen Dokumentation für die Steuererklärung sowie Unterstützung bei der vorgeschriebenen Einbehaltung von 3 % für nicht ansässige Verkäufer. Etwaige zusätzliche Steuerverbindlichkeiten, die über den einbehaltenen Betrag hinausgehen, werden entsprechend berechnet und abgewickelt. Die Gebühren richten sich nach der Komplexität des Falles.
Modell 211 und 600
Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Formularen „Modelo 211“ und „Modelo 600“, einschließlich der Erstellung aller erforderlichen Unterlagen, der Berechnung der anfallenden Steuern, des Ausfüllens der entsprechenden Formulare und der Einreichung der entsprechenden Steuererklärungen bei den spanischen Steuerbehörden.
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